Gewerbesteuer (eBook) - RP Richter & Partner (Herausgeber)

Gewerbesteuer (eBook)
Gestaltungsberatung in der Praxis
Herausgeber:
RP Richter & Partner (Herausgeber)
Verlag:
Gabler Verlag
Jahr:
2008 (1. Auflage)
Seiten:
307 Seiten
Produktart:
eBooks / eBook Download
Format:
ISBN/EAN:
978-3-8349-9669-5
Auflage:
1. Auflage
Abbildungen:
PDF-Format
Sprache:
deutsch
Kategorie:
Gewerbesteuer
ISBN-10:
3-8349-9669-6 / 3834996696
ISBN-13:
978-3-8349-9669-5 / 9783834996695
Kundenbewertung:
Lese- / Medienprobe:
Weitere Informationen von "Gewerbesteuer":
Die Gewerbesteuer ist eine tragende Säule der Gemeindefinanzierung. Der Gesetzgeber hat mit der Unternehmensteuerreform einzelne gesetzliche Änderungen vorgenommen, welchen allerdings eine große Tragweite zukommt. Vom Kleinunternehmer bis zum großen Konzern hat die Gewerbesteuer im Ertragsteuerrecht künftig eine noch größere Bedeutung als bisher. Eine steueroptimale Beratung ist essentiell, um die Gewerbesteuerbelastung und damit die Gesamtsteuerbelastung zu senken.
Das Werk bietet eine systematische Darstellung der Gewerbesteuer unter Berücksichtung der Unternehmensteuerreform 2008 mit folgenden Schwerpunkten:
- Gewerbesteuerpflicht
- Bemessung der Gewerbesteuer
- Steuerbefreiungen- Steuermessbetrag und Hebesatz
- Gewerbesteuerliche Verlustnutzung
- Anrechnung auf Einkommensteuer
- Einfluss auf die Rechtsformwahl
Über den Autor:
Die Autoren sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der renommierten Kanzlei RP Richter & Partner München.
Textauszüge von "Gewerbesteuer":
§ 1 Gewerbesteuerpflicht (S. 27) A. Gewerbesteuer als Objektsteuer Gegenstand der Gewerbesteuer sind jeder stehende Gewerbe- sowie jeder Reisegewerbebetrieb, soweit diese jeweils im Inland betrieben werden (§§ 2 Abs. 1 S. 1, 35a Abs. 1 GewStG). Die Vermögensverwaltung und die freie Berufstätigkeit werden von der Gewerbesteuer nicht erfasst. Wer Inhaber eines Gewerbebetriebs ist, ist dabei ohne Bedeutung, die Gewerbesteuer knüpft allein an das Vorliegen eines Gewerbebetriebs als solchen an. Dem gewerbetreibenden Unternehmer wird (nur) die Rolle des Schuldners der Gewerbesteuer (= Steuersubjekt) zugewiesen (§ 5 GewStG). Diese sachlichen/objektbezogenen Anknüpfungspunkte der Gewerbesteuer sowie ihrer Zuordnung in § 3 Abs.
2 AO zu den Realsteuern weist die Gewerbesteuer ihrem Wesen nach als Sach- bzw. Objektsteuer aus. Die Steuergesetze enthalten keine Legaldefinition des Begriffs der Realsteuer, der Begriff der Objektsteuer ist gänzlich unerwähnt. Den Objektcharakter der Gewerbesteuer umschreibt der BFH dahingehend, das das Steuerobjekt (= Gewerbebetrieb) mit der ihm eigenen Ertragskraft ohne Rücksicht auf die persönlichen Merkmale des Steuersubjekts und seiner persönlichen Beziehung zum Steuerobjekt erfasst wird, die Objektsteuer stellt nicht auf die persönliche Leistungsfähigkeit ab. Die Gewerbsteuer als auf dem Objekt Gewerbebetrieb" lastende Steuer ist eine ausschließlich durch den Gewerbebetrieb verursachte Aufwendung. Diese kann bis einschließlich Erhebungszeitraum 2007 im Rahmen des § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgabe abgezogen werden, was zu einer Verminderung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und über § 7 GewStG auch zu einer Verminderung der Gewerbsteuer selbst führt. Die Regelung des § 7 GewStG legt den einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb der Ermittlung der Gewerbesteuer als Bemessungsgrundlage zu Grunde. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 diese Steuersystematik aufgegeben. In § 4 Abs. 5b EStG n.F. ist nun ausdrücklich normiert, dass die Gewerbsteuer sowie die auf diese entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben (mehr) darstellen. Die Gewerbesteuer ist damit ab dem Erhebungszeitraum 2008 weder im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer als Betriebsausgabe zu berücksichtigen noch mindert sie über § 7 GewStG ihre eigene Bemessungsgrundlage. Als Konsequenz dieser Gesetzesänderung kann die Gewerbsteuer in Abweichung zu R 6.3 Absatz 5 Satz 2 EStR (2005) unter anderem auch nicht mehr als Bestandteil der Herstellungskosten durch den Steuerpflichtigen aktiviert werden, ansonsten wäre zumindest einen Teil der Gewerbesteuer im Rahmen der (steuerrechtlichen) Absetzungsvorschriften entgegen der Ratio des § 4 Abs. 5b EStG n.F. Steuer mindernd zu berücksichtigen. Die Gewerbsteuer begründet damit zukünftig bei den Ertragsteuern eine Effektivsteuerbelastung, soweit eine Gewerbesteueranrechnung im Rahmen des § 35 EStG nicht einschlägig ist. Sie ist nicht mehr als Kostensteuer" zu qualifizieren. B. Gewerbebetrieb im Inland I. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit 1. Voraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit Den Gewerbesteuerobjekten des stehenden Gewerbebetriebs und des Reisegewerbebetriebs ist gemein, dass diese jeweils das Vorliegen eines Gewerbebetriebs voraussetzen, um unter den Anwendungsbereich des Gewerbesteuergesetzes zu fallen. Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbe ist (§ 1 GewStDV). Reisegewerbebetrieb ist ein Gewerbebetrieb, dessen Inhaber nach der Gewerbeordnung einer Reisegewerbekarte bedarf (§§ 35a Abs. 2 GewStG, 35 GewStDV). Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetztes (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs ist im Einkommensteuergesetz unter § 15 Abs. 2 normiert.
Fachgebiete:
Schlagworte:
Gewerbe, Gewerbesteuern, Unternehmensteuerreform
Weitere Informationen zu "Gewerbesteuer"
Auflage:
1. Auflage
Abbildungen:
PDF-Format
Sprache:
deutsch
Kategorie:
Gewerbesteuer
ISBN-10:
3-8349-9669-6 / 3834996696
ISBN-13:
978-3-8349-9669-5 / 9783834996695
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