Grundlagen und Dogmatik des gesamten Strafrechtssystems.

Festschrift für Wolfgang Frisch zum 70. Geburtstag.
Buch | Hardcover
1505 Seiten
2013
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-13948-4 (ISBN)
219,90 inkl. MwSt
Wolfgang Frisch vollendet am 16. Mai 2013 sein 70. Lebensjahr. Schüler, Kollegen und Freunde möchten durch die Festschrift dem zu Ehrenden ihre wissenschaftliche Verbundenheit und Hochachtung für sein bisheriges Werk zum Ausdruck bringen und ihm gutes Gelingen für sein zukünftiges Schaffen wünschen.

Das strafrechtswissenschaftliche uvre des Jubilars ist weit gespannt: Angefangen von den rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen über zahlreiche Detailfragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts bis hin zu den prozessualen und schließlich den rechtsvergleichenden Facetten der Thematik deckt es erstaunlich viele Bereiche ab. Dennoch sind alle seine Arbeiten durch eine kaum zu übertreffende Gründlichkeit gekennzeichnet. Neue Einsichten werden nicht einfach punktuell verfochten, sondern stets sorgfältig abgesichert und eingebettet in bewahrenswert-bewährte Konzepte. Dabei wird das angestrebte stimmige Gesamtsystem niemals aus den Augen verloren. Das ist gesamte Strafrechtswissenschaft par excellence, der eine wegweisende systematische, dogmatische und theoretisch-philosophische Kraft zukommt.

Auch als akademischer Lehrer und Fachkollege verdient Wolfgang Frisch den größten Respekt. Er beeindruckt vor allem durch die profunde Sachkenntnis sowie die Klarheit und Überzeugungskraft der Gedankenführung. Ganz im Sinne der »Einheit von Forschung und Lehre« ist nicht zuletzt für die Studierenden nur das Beste gut genug. Seine Diskussionsfreude lässt - über die Fachgrenzen hinweg - Erkenntnisgewinn zum spannenden geistigen Abenteuer werden. Bei aller Hartnäckigkeit in der Bearbeitung fachspezifischer Probleme ist er in seinem Auftreten als Lehrer und Kollege stets offen und verständnisvoll, begleitet von ausgeprägter Hilfsbereitschaft und freundlich-warmherzigem Umgang.

Die Festschrift ist ein Spiegel des hervorragenden wissenschaftlichen Werkes des Jubilars und zugleich eine Bestandsaufnahme der wesentlichen Grundlagen und der Dogmatik unseres gesamten gegenwärtigen Strafrechtssystems, verbunden mit richtungsweisenden Ausblicken auf dessen zukünftige - auch länderübergreifende - Gestalt.

Prof. Dr. René Bloy, geb. 1947 in Hamburg. Von 1967 bis 1972 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Nach dem 1. Staatsexamen Referendariat im OLG-Bezirk Hamburg (1972 bis 1976). Promotion bei Prof. Dr. Manfred Maiwald 1975 in Hamburg. 2. Staatsexamen 1976. Wissenschaftlicher Assistent am Juristischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen bei Prof. Dr. Manfred Maiwald von 1976 bis 1983. Habilitation 1983, Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht. Danach mehrere Lehrstuhlvertretungen und 1986 Ernennung zum Professor an der Georg-August-Universität Göttingen. Im selben Jahr Berufung auf die Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Seitdem Inhaber dieser Professur bis zur Pensionierung im Jahre 2012. Prof. Dr. Georg Freund, geb. 1956, Studium der Rechtswissenschaften, erstes und zweites juristisches Staatsexamen 1980 bzw. 1983, Promotion zum Dr. iur. 1986 (Mannheim), Habilitation für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie 1990 (Mannheim), seit 1992 Inhaber der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg, seit Oktober 1993 Mitglied der Ethikkommission am Fachbereich Medizin dieser Universität, Mitglied mehrerer Forschungsstellen und Fachgesellschaften, seit 2011 Gastprofessor an der Universität Wuhan (VR China) und Professor Honorario an der Universidad San Pedro in Chimbote (Perú). Prof. Dr. Uwe Murmann, Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M., 1. Staatsexamen 1988. 1991 Promotion bei Prof. Dr. Ernst Amadeus Wolff. Referendariat am Landgericht Darmstadt, 2. Staatsexamen 1994. Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei in Frankfurt/M. auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht und Rechtstheorie der Universität Freiburg i.Br. bei Prof. Dr. Wolfgang Frisch; Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 2003 Habilitation, Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. Nach Lehrstuhlvertretungen Staatsanwalt und sodann Strafrichter und Schöffengerichtsvorsitzender in Berlin. Ablehnung eines Rufs auf eine Professur für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität München und Berufung auf den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Georg-August-Universität Göttingen zum Wintersemester 2006/07. Prof. Dr. Walter Perron, Studium an den Universitäten Mannheim und Freiburg, 1. Staatsexamen Freiburg 1981, 2. Staatsexamen Stuttgart 1983, Promotion (1986) und Habilitation (1993) in Freiburg, Lehrbefugnis für die Fächer Deutsches und Ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Kriminologie, 1994 Universitätsprofessor an der Universität Konstanz, 1995 Universitätsprofessor an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, seit 2003 Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht, Abteilung 3: Deutsches und Ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht, an der Albert Ludwigs-Universität Freiburg, seit 2006 Auswärtiges wissenschaftliches Mitglied des Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, 2010–2013 Geschäftsführender Direktor des Centre for Security and Society an der Universität Freiburg.

I. Grundlagen des Rechts (einschließlich Kriminalpolitik)

Thomas Weigend
Wohin bewegt sich das Strafrecht? Probleme und Entwicklungstendenzen im 21. Jahrhundert

Thomas Fischer
15 Jahre Sechstes Strafrechtsreformgesetz – Blick zurück nach vorn

Nils Jareborg
Legal Dogmatics and the Concept of Science

René Bloy
Symbolik im Strafrecht

Günther Jakobs
Recht und Gut – Versuch einer strafrechtlichen Begriffsbildung

Rolf Dietrich Herzberg
Ist unser Schuldstrafrecht noch zeitgemäß?

Ricardo Robles Planas
Zur Dogmatik der Kriminalpolitik

Winfried Hassemer
Schmähvideos im Recht

Vincenzo Militello
Die mafiaartige organisierte Kriminalität und das italienische Strafrechtssystem

Carl-Friedrich Stuckenberg
Der juristische Gutachtenstil als cartesische Methode

Rolf Stürner
Der Liberalismus und der Zivilprozess

II. Strafrecht – Allgemeiner Teil

Gerhard Seher
Bestimmung und Zurechnung von Handlungen und Erfolgen

Andreas Hoyer
»Umräumen von Möbeln« auf offener Bühne

Kurt Schmoller
Das »tatbestandsmäßige Verhalten« im Strafrecht

Andrzej Zoll
Die objektive Zurechnung des Erfolgs in der polnischen Strafrechtslehre

Dan Frände
Objektive Zurechnung – nichts für Finnland?

Sheng-wei Tsai
Die vorsätzlich-vollendete Zurechnung

Enrique Gimbernat Ordeig
Der Pockenarztfall

Jesús-María Silva Sánchez
Abbruch eines fremden rettenden Kausalverlaufs im eigenen Organisationsbereich: ein Rechtfertigungsproblem

Marco Mansdörfer
Die Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung bei geheimen Abstimmungen. Zur Zurechnung auf der Grundlage von Leitungsmacht

Héctor Hernández Basualto
Die Betriebsbezogenheit der Garantenstellung von Leitungspersonen im Unternehmen

Christos Mylonopoulos
Vorsatz als Dispositionsbegriff

Lorenzo Picotti
»Dolo specifico« und Absichtsdelikte. Der sog. Handlungszweck zwischen gesetzlicher Formulierungstechnik und dogmatischen Begriffen

Volker Erb
Zur Unterscheidung der aberratio ictus vom error in persona

Hans-Ullrich Paeffgen
Zur Unbilligkeit des vorgeblich »Billigen« – oder: Höllen-Engel und das Gott-sei-bei-uns-Dogma. (Noch einmal) einige Gedanken zum Erlaubnis-Tatbestandsirrtum

Karl Heinz Gössel
Die Verknüpfung sorgfaltswidrigen Verhaltens mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung in der Fahrlässigkeitstat – keine Frage der objektiven Zurechnung, sondern der Beurteilung nach dem Satz vom Grunde

Ingeborg Puppe
Zu einem Zusammenstoß gehören zwei. Überlegungen zum Zusammentreffen mehrerer Sorgfaltspflichtverletzungen bei Unfällen im Straßenverkehr

Roland Hefendehl
Objektive Zurechnung bei Rechtfertigungsgründen? Begründbarkeit und Grenzen

Friedrich Dencker
Über Gegenwärtigkeit

Urs Kindhäuser
Zur Genese der Formel »das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen«

Keiichi Yamanaka
Zur Entwicklung der Notwehrlehre in der japanischen Judikatur. Der Streit um den Fall der selbst herbeigeführten Notwehrlage

Helmut Frister
Überlegungen zu einem agnostischen Begriff der Schuldfähigkeit

Bernardo Feijoo Sánchez
Strafrechtliche Schuld im demokratischen Rechtsstaat

Manuel Cancio Meliá
Psychopathie und Strafrecht: einige Prolegomena

Harro Otto
Vorverschulden und Rechtsmissbrauch

Claus Roxin
Der im Vorbereitungsstadium ausscheidende Mittäter

Jorge de Figueiredo Dias
Täterschaftliche Anstiftung. Zur Vereinbarkeit des Konzepts mit der Lehre von der Tatherrschaft

III. Strafrecht – Besonderer Teil

Tatjana Hörnle
Zur Relevanz von Beweggründen für die Bewertung von Tötungsdelikten – am Beispiel sog. »Ehrenmorde«

Georg Freund
Die besonders leichtfertige Tötung. Zugleich ein Beitrag zur »spezifischen Gefahrverwirklichung« bei der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Michael Pawlik
Einseitige Therapiebegrenzung und Autonomiegedanke. Über die Kehrseite einer Emanzipationsformel

Michael Kahlo
Sterbehilfe und Menschenwürde

Franz Streng
Straflose »aktive Sterbehilfe« und die Reichweite des § 216 StGB. Zugleich ein Beitrag zum System der Handlungsformen

Karl-Ludwig Kunz
AIDS

Raimo Lahti
Die Knabenbeschneidung als Problem der multikulturellen Gesellschaft

Kristian Kühl
Zur Legitimität der Strafvorschrift »Unterlassene Hilfeleistung«

Heinz Müller-Dietz
Geschwisterinzest in literarischer Perspektive

Jaan Sootak und Priit Pikamäe
Betrug ohne Vermögensschaden? Die historische Bürde und heutige Gerichtspraxis

Rikizo Kuzuhara
Sachenbetrug ohne Vermögensschaden? Strafbarkeitserweiterung des Betrugs in japanischer Rechtsprechung

Bernd Schünemann
Der Straftatbestand der Untreue als zentrales Wirtschaftsdelikt der entwickelten Industriegesellschaft

Walter Perron
Keine Unmittelbarkeit des Vermögensschadens, ausbleibender Gewinn als Nachteil – liegt der Untreue ein anderer Begriff des Vermögensschadens zugrunde als dem Betrug?

Chenchel Ryu
Die Vermögensgefährdung bei der Untreue im koreanischen Strafrecht

Michael Köhler
Humes Dilemma – oder: Was ist Geld? »Geldschöpfung« der Banken als Vermögensrechtsverletzung

Luis E. Rojas
Dogmengeschichte der Urkundenfälschung

Lothar Kuhlen
Ausdehnung und Einschränkung der Bestechungstatbestände: Das Beispiel der Schulfotografie

Werner Beulke
Verwaltungssponsoring als legitime Form der Vertragsgestaltung oder als Bestechung? Dargestellt am Beispiel der Schulfotografie anhand des Urteils des BGH vom 26. Mai 2011–3 StR 492/10

Wilfried Küper
Tatbestandsgrenzen des Widerstandsdelikts (§ 113 I StGB) in dogmatischer Analyse. Zugleich ein Beitrag zum sog. unechten Unternehmensdelikt

Jörg Kinzig
Kriminologische und strafrechtliche Aspekte des Glücksspiels

Vagn Greve
Von betrunkenen Kürassieren bis zu Zeitungskarikaturisten. Blasphemie im dänischen Strafrecht

Friedrich-Christian Schroeder
Genehmigungspflichtverletzungsdelikte

Hinrich Rüping
Zur Krise des Steuerstrafrechts

IV. Sanktionsrecht und Strafzumessung

Hans-Jörg Albrecht
Kriminalprognosen – Entwicklungen und Stand der Forschung

Patricia Ziffer
Begriff der Strafe und Sicherungsverwahrung

Thomas Würtenberger
Die Privatisierung des Maßregelvollzugs

Kazushige Asada
Probleme strafrechtlicher Sanktionen in Japan

Moon-Ho Song
Reformtendenzen des Rechtsfolgensystems im koreanischen Strafrecht

Uwe Murmann
Strafzumessung und Strafverfahren

Michael Hettinger
Über »Fälle« als Vergleichsfälle und »Umstände« als Ausgangswerte oder Bezugspunkte zur Ermittlung der Bewertungsrichtung bei der Strafzumessung. Zugleich zu dem Satz, dass das Fehlen strafmildernder Umstände nicht strafschärfend und das Fehlen strafschärfender Umstände nicht strafmildernd berücksichtigt werden darf

Dieter Dölling
Zur Bedeutung des Nachtatverhaltens des Täters für die Strafzumessung

Masami Okaue
Wiederherstellung des Rechts als Grundsatz der Strafzumessung und der Strafandrohung

V. Strafprozessrecht

Klaus Rogall
Die Beschuldigtenstellung im Strafverfahren. Objektivismus und Subjektivismus bei der Statusbegründung

Marcelo A. Sancinetti
Die einzelne Zeugenaussage und das Zweifelsprinzip

Louisa Bartel
Tatrichterliche Beurteilungsspielräume im Strafrecht – Zur Motivgeneralklausel des § 211 Abs. 2 StGB und den Grenzen revisionsgerichtlicher Kontrolle

Edda Weßlau
Was bedeutet die »ressourcen-ökonomische Logik« für die Rechtsprechung der Revisionsgerichte? Die Marginalisierung der Verfahrensrüge – einstimmige Diagnose, vielfältige Deutungen

Lutz Meyer-Goßner
Ausnehmen vom Revisionsangriff?

Gerhard Fezer
Revisionsgerichtliche Freiräume

Wolfgang Wohlers
Die unzureichende Begründung von Verfahrensrügen. Zu den Auswirkungen der Entscheidung Czekalla vs. Portugal auf die Rechtsprechung zu § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

Andrzej J. Szwarc
Sportdisziplinarverantwortlichkeit im polnischen Recht

VI. Europäisches Strafrecht, Strafrechtsvergleichung

Andreas Voßkuhle
Zur Koordination des deutschen und europäischen Menschenrechtsschutzes im Lichte des Urteils des BVerfG vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) zur Sicherungsverwahrung

Manfred Maiwald
Harmonisierung ohne Harmonie? Zur Bedeutung der Strafrechtsdogmatik für Art. 83 AEUV

Petter Asp
(More Than) Two Decades Later – Does the Principle of Assimilation Still Have a Role to Play Within European Criminal Law?

Adem Sözüer
Strafrechtliche Grundsätze für die neue Türkische Verfassung

Yener Ünver
Arbeiten zur Angleichung an das Europarecht im Bereich des Strafrechts in der Türkei und das dritte Justizpaket

Albin Eser
Evaluativ-kompetitive Strafrechtsvergleichung. Zu »wertenden« Funktionen und Methoden der Rechtsvergleichung

Heike Jung
Rechtsvergleich oder Kulturvergleich?

Arnd Koch
Strafrechtsgeschichte und Strafrechtsvergleichung

Autorenverzeichnis

»Diese Hinweise ändern freilich nichts daran, dass den Herausgebern und Autoren eine in Umfang und Inhalt beeindruckende Würdigung des Wissenschaftlers Wolfgang Frisch gelungen ist.«PD Dr. Florian Knauer, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 9/2014

»[Die Palette der Beiträge, die sich auf anderthalbtausend Seiten darbietet, ist so umfangreich und farbenfroh, dass nur wenige [...] Beiträge pars pro toto gewürdigt werden können. [...] Mit dieser Festschrift haben die Herausgeber und Autoren ein Werk veröffentlicht, das den Praktiker wie den wissenschaftlich Tätigen in den nächsten Jahren begleiten wird.« Hasso Lieber, in Richter ohne Robe, 2/2014

»Für uns Studierende sticht diese Festschrift durch die hohe Anzahl an Aufsätzen zu relevanten Themen vom ersten Semester bis hin zum Schwerpunkt heraus.« Melvin Dreyer, in: Kleiner Advokat, online Mai 2014

»Dass das uvre von Frisch auch international größte Anerkennung gefunden hat, verdeutlichen die zahlreichen ausländischen Beiträge, u.a. aus Japan, Spanien und der Türkei. Auch hierin spiegelt sich wider, dass er zu den Wissenschaftlern zählt, die dazu beigetragen haben, dass die deutsche Strafrechtswissenschaft eine Spitzenposition einnimmt und die hiesigen Debatten im Ausland aufmerksam verfolgt werden. Frisch beeindruckt jedoch nicht allein durch seine wissenschaftliche Schaffenskraft, sondern er weiß auch in der akademischen Lehre zu überzeugen, die er zur Freude der Studierenden selbst nach seiner Emeritierung fortgesetzt hat. [...] Es überrascht daher nicht, dass die Festschriftbeiträge einerseits zahlreichen grundlegenden Fragestellungen - wie den künftigen Problemen und Entwicklungstendenzen (Weigend) und der Symbolik im Strafrecht (Bloy) - gewidmet sind, sich andererseits aber auch - wie mit der Bedeutung des juristischen Gutachtenstils (Stuckenberg) und mit der Abgrenzung der aberratio ictus vom error in persona (Erb) - mit Themen befassen, die bei Studierenden auf großes Interesse stoßen sollten. Die Beiträge der Festschrift laden damit, was ganz im Sinne des Jubilars sein dürfte, zum Schmökern, Studieren und Nachdenken ein.« Prof. Dr. Martin Paul Waßmer, in: Archiv für Kriminologie, Bd 234, 1-2/2014

»Diese Hinweise ändern freilich nichts daran, dass den Herausgebern und Autoren eine in Umfang und Inhalt beeindruckende Würdigung des Wissenschaftlers Wolfgang Frisch gelungen ist.«PD Dr. Florian Knauer, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 9/2014

»[Die Palette der Beiträge, die sich auf anderthalbtausend Seiten darbietet, ist so umfangreich und farbenfroh, dass nur wenige [...] Beiträge pars pro toto gewürdigt werden können. [...] Mit dieser Festschrift haben die Herausgeber und Autoren ein Werk veröffentlicht, das den Praktiker wie den wissenschaftlich Tätigen in den nächsten Jahren begleiten wird.« Hasso Lieber, in Richter ohne Robe, 2/2014

»Für uns Studierende sticht diese Festschrift durch die hohe Anzahl an Aufsätzen zu relevanten Themen vom ersten Semester bis hin zum Schwerpunkt heraus.« Melvin Dreyer, in: Kleiner Advokat, online Mai 2014

»Dass das Œuvre von Frisch auch international größte Anerkennung gefunden hat, verdeutlichen die zahlreichen ausländischen Beiträge, u.a. aus Japan, Spanien und der Türkei. Auch hierin spiegelt sich wider, dass er zu den Wissenschaftlern zählt, die dazu beigetragen haben, dass die deutsche Strafrechtswissenschaft eine Spitzenposition einnimmt und die hiesigen Debatten im Ausland aufmerksam verfolgt werden. Frisch beeindruckt jedoch nicht allein durch seine wissenschaftliche Schaffenskraft, sondern er weiß auch in der akademischen Lehre zu überzeugen, die er zur Freude der Studierenden selbst nach seiner Emeritierung fortgesetzt hat. [...] Es überrascht daher nicht, dass die Festschriftbeiträge einerseits zahlreichen grundlegenden Fragestellungen – wie den künftigen Problemen und Entwicklungstendenzen (Weigend) und der Symbolik im Strafrecht (Bloy) – gewidmet sind, sich andererseits aber auch – wie mit der Bedeutung des juristischen Gutachtenstils (Stuckenberg) und mit der Abgrenzung der aberratio ictus vom error in persona (Erb) – mit Themen befassen, die bei Studierenden auf großes Interesse stoßen sollten. Die Beiträge der Festschrift laden damit, was ganz im Sinne des Jubilars sein dürfte, zum Schmökern, Studieren und Nachdenken ein.« Prof. Dr. Martin Paul Waßmer, in: Archiv für Kriminologie, Bd 234, 1-2/2014

Erscheint lt. Verlag 29.5.2013
Reihe/Serie Schriften zum Strafrecht ; 244
Zusatzinfo Frontispiz; 1505 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 1814 g
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht
Schlagworte Festschriften (Recht) • Frisch, Wolfgang • Recht; Festschriften • Recht (jur.); Festschriften • Recht (juristisch); Festschriften • Rechtsvergleichung • Strafprozessrecht • Strafrecht • Strafrecht (StrafR)
ISBN-10 3-428-13948-8 / 3428139488
ISBN-13 978-3-428-13948-4 / 9783428139484
Zustand Neuware
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