Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

Buch | Hardcover
XLIV, 2976 Seiten
2014 | 15., überarbeitete und aktualisierte Auflage
C.H. Beck (Verlag)
978-3-406-66728-2 (ISBN)

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Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht -
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Der führende Jahres-Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht.
  • jährlich neu und aktuell
  • Arbeitsrecht mit Sozialversicherungs- und Steuerrecht
  • die Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band

Der Erfurter erläutert die mehr als 40 wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für den Rechtsalltag.

Dabei geben die Autoren nicht nur einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Arbeitsrechts, sondern legen auch eigene Ansätze dar und bieten Vorschläge zu offenen oder neuen Fragen. Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.

Der Erfurter erscheint jährlich im Herbst.

Das Werk ersetzt eine ganze Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band. Herausragende Autoren aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Gerichtspraxis kommentieren alle für das Arbeitsrecht relevanten Rechtsvorschriften aus GG, Europäische GR-Charta, AEUV, ÄArbVtrG, AEntG, AGG, AktG, ArbGG, ArbPlSchG, ArbZG, ATG, AÜG, BBiG, BDSG, BEEG, BetrAVG, BetrVG, BGB, BUrlG, DrittelbG, EFZG, EGBGB, FPZG, GenDG, GewO, HGB, InsO, JArbSchG, KSchG, MitbestG, Montan-MitbestG, MuschG, NachwG, PflegeZG, ROM I -VO, RVO, SGB III, IV, V, VI, VII und IX, SprAuG, TVG, TzBfG, WZVG.

Zur Neuauflage
Wie in jedem Jahr werten die Kommentatoren des Erfurter Kommentars die Bandbreite neuester Rechtsprechung und Literatur aus und schaffen damit die Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl arbeitsrechtlich relevanter Themen und Gesetze.
Mit dieser Neuauflage geht der Erfurter Kommentar noch darüber hinaus und berücksichtigt in seiner Kommentierung bereits heute das Tarifautonomiestärkungsgesetz, ein Artikelgesetz, das u.a. das Mindestlohngesetz enthält.

Das sind insbesondere:
  • Im Tarifvertragsgesetz wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung als Instrument zur Stützung der tariflichen Ordnung erleichtert. Das starre 50 Prozent-Quorum wurde gestrichen. An seine Stelle tritt ein konkretisiertes öffentliches Interesse.
  • Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, dh. die Möglichkeit der Erstreckung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnung, wird über den vorhandenen Katalog hinaus auf alle Branchen erweitert.
  • Durch das neue Mindestlohngesetz wird zum 1. Januar 2015 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein allgemeiner Mindestlohn als Bruttostundenlohn von 8,50 Euro eingeführt. Ausnahmeregelungen gelten lediglich für bestimmte Praktika, die nicht unter § 26 des BBiG fallen, und Zeitungszusteller.
  • Das Arbeitsgerichtsgesetz wird dahingehend geändert, dass es künftig ausschließlich für die Überprüfung einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach dem Tarifvertragsgesetz sowie einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des AEntG oder § 3a des AÜG zuständig ist. Das soll zu einer erhöhten Rechtssicherheit führen. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen des Beschlussverfahrens.
  • Darüber hinaus finden sich Änderungen im Nachweisgesetz sowie dem Sozialversicherungsrecht, wohingegen das Mindestarbeitsbedingungengesetz wegen fehlender künftiger praktischer Relevanz aufgehoben wird.
  • Wesentliche Änderungen hat aber auch die Gesetzliche Rentenversicherung des SGB VI durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz erfahren, wonach u.a. besonders langjährig Versicherte besser gestellt (Stichwort: Rente mit 63), die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert und die Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 ausgeweitet wurden (Stichwort: Mütterrente).
  • Doch auch höchstrichterliche und europäische Rechtsprechung lieferten ausreichenden Änderungsbedarf, u.a. durch die Bollacke-EuGH-Entscheidung im Urlaubsrecht. Darüber hinausgehende Änderungen der im Erfurter Kommentar behandelten Normen wurden auf dem Stand 1. September 2014 berücksichtigt.

Unverzichtbar für Richter, Rechtsanwälte, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen, Betriebsräte.

Rudi Müller-Glöge ist Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts.

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln.

Ingrid Schmidt ist Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

Erscheint lt. Verlag 11.11.2014
Reihe/Serie Beck'sche Kurz-Kommentare ; 51
Mitarbeit Anpassung von: Martin Franzen, Inken Gallner, Thomas Kania, Heinrich Kiel, Ulrich Koch, Wolfgang Linsenmaier, Rudi Müller-Glöge, Jan-Malte Niemann, Hartmut Oetker, Ulrich Preis, Barbara Reinhard, Christian Rolfs, Monika Schlachter, Ingrid Schmidt, Heinz-Dietrich Steinmeyer, Rolf Wank, Hellmut Wißmann
Verlagsort München
Sprache deutsch
Maße 160 x 240 mm
Gewicht 2260 g
Einbandart gebunden
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Personalwesen
Schlagworte Arbeitsrecht (ArbR); Kommentare • Arbeitsrecht; Kommentare • Befristungsgrenze • Bundesarbeitsgericht • Handbibliothek • HWK • Koalitionsvertrag • Mindestlohn • Mütterrente • Sozialversicherungsrecht • Steuerrecht • Tarifeinheit
ISBN-10 3-406-66728-7 / 3406667287
ISBN-13 978-3-406-66728-2 / 9783406667282
Zustand Neuware
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