Studien zu Vertrag und Eigentumserwerb im römischen Recht.

(Autor)

Buch | Softcover
99 Seiten
2012
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-13986-6 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Studien zu Vertrag und Eigentumserwerb im römischen Recht. - Jan Dirk Harke
49,90 inkl. MwSt
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Der Band enthält vier Studien zu Grundfragen des römischen Vermögensrechts. Sie gelten der Herausbildung der Vorstellung einer Verpflichtung aufgrund des vertraglichen Leistungsversprechens, der Genese der römischen Vertragsordnung, die sich bei näherem Hinsehen als das Produkt aufeinanderfolgender Vertragssysteme erweist, ferner der in Rom auf Vorsatz begrenzten Haftung für vorvertragliches Fehlverhalten sowie schließlich dem Eigentumserwerb durch Ersitzung, bei dem die römischen Juristen zum Teil auf das Erfordernis eines gültigen Erwerbsgeschäfts verzichteten und so schon den Weg für das moderne Institut des gutgläubigen Erwerbs wiesen.
In diesem Band sind vier Studien zu Grundfragen des römischen Vertragsrechts zusammengefasst: Weshalb entwickelte sich gerade in Rom die in der antiken Welt sonst weitgehend unbekannte Vorstellung, dass die Verpflichtung aus einem Vertrag auf dem Leistungsversprechen beruht, das man mit dem Vertragsschluss abgegeben hat? Gibt es einen Zusammenhang dieser Vorstellung mit dem Wirtschaftssystem in Rom und anderen antiken Kulturen? Wie und mit welchem Konzept ist die römische Vertragsordnung entstanden, die sich aus der Sicht des modernen Betrachters wie ein buntes Sammelsurium ohne Zusammenhang ausnimmt?

Haben wir es statt mit einer Ordnung mit verschiedenen Systemen zu tun, die zu unterschiedlichen Zeiten entstanden sind? Warum kennt das römische Recht keine umfassende Haftung für vorvertragliches Verschulden, sondern nur die Schadensersatzpflicht für vorsätzliche Schädigung des künftigen Vertragspartners? Warum und unter welchen Voraussetzungen haben die römischen Juristen eine Ersitzung ohne gültiges Erwerbsgeschäft anerkannt? Welcher Zusammenhang besteht mit dem Verständnis des Gebots der guten Treue (bona fides) und der Zuordnung der Ersitzung zum translativen oder originären Eigentumserwerb? Und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den gutgläubigen Erwerb und die modernen Übereignungssysteme?

Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

Vertragsbegriff und antike Wirtschaftsverfassung

Verpflichtung aus Versprechen als Merkmal der römischen Rechtskultur – Andere antike Rechte – Palast- und Tempelwirtschaft in Griechenland und Mesopotamien – Zentralistische Wirtschaft im frühen Rom? – Fazit: Das römische Vertragsrecht: Eine Gnade der späten Geburt

Ein System des römischen Vertragsrechts?

Die herkömmliche Ansicht: Vom Typenzwang zur Vertragsfreiheit – Eine »unfruchtbare« Einteilung? – Die zeitliche Abfolge – Die dogmatische Struktur – Ergebnis

Dolus in contrahendo, Mitverschulden und reine Vermögensschäden im römischen Recht

Culpa in contrahendo oder Haftung für Leistungspflicht? – Dolus in contrahendo beim Austauschvertrag – Eine Erklärung aus der Struktur des Deliktsrechts? – Der Parallelfall des Mitverschuldens – Mitverschulden und die Haftung wegen vorvertraglichen Fehlverhaltens

Gutgläubiger Erwerb und Rechtsgrund

Die usucapio des römischen Rechts – Der Erwerb vom Nichtberechtigten in den Kodifikationen

Verzeichnis der römischen juristischen Quellen

Sachregister

"Das gelungene Sammelwerk wird durch ein Quellen- und Sachregister [...] abgerundet, dessen Beiträge - wie bereits einleitend hervorgehoben und in weiterer Folge anhand einzelner Aspekte ausgeführt - in höchst anregender Art zur Diskussion über Grundfragen des römischen Vermögensrechts einladen oder sogar herausfordern." Prof. Dr. Martin Pennitz, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, Band 133/2016

»Das gelungene Sammelwerk wird durch ein Quellen- und Sachregister […] abgerundet, dessen Beiträge – wie bereits einleitend hervorgehoben und in weiterer Folge anhand einzelner Aspekte ausgeführt – in höchst anregender Art zur Diskussion über Grundfragen des römischen Vermögensrechts einladen oder sogar herausfordern.« Prof. Dr. Martin Pennitz, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, Band 133/2016

Erscheint lt. Verlag 19.12.2012
Reihe/Serie Schriften zur Rechtsgeschichte ; 160
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 190 g
Themenwelt Geschichte Teilgebiete der Geschichte Militärgeschichte
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Rechtsgeschichte
Schlagworte Eigentum • Eigentumserwerb • Römisches Recht • Vertragsrecht
ISBN-10 3-428-13986-0 / 3428139860
ISBN-13 978-3-428-13986-6 / 9783428139866
Zustand Neuware
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