Erzähltes Recht - Simon Teuscher

Erzähltes Recht

Lokale Herrschaft, Verschriftlichung und Traditionsbildung im Spätmittelalter

(Autor)

Buch | Softcover
359 Seiten
2007
Campus (Verlag)
978-3-593-38494-8 (ISBN)
34,90 inkl. MwSt
Campus Historische StudienHerausgegeben von Rebekka Habermas, Heinz-Gerhard Haupt, Frank Rexroth, Michael Wildt und Aloys Winterling
Gab es im Mittelalter ein auf mündlicher Überlieferung gründendes »gutes altes Recht«, wie es etwa die Gebrüder Grimm zu entdecken meinten? Um diese Frage zu beantworten, untersucht Simon Teuscher den Ausbau zentraler Verwaltungen und die Ausbreitung neuer Schreibpraktiken auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Er zeigt einerseits, dass beide Entwicklungen einen Wandel lokaler Herrschaftskulturen und die Ausbildung neuer Normsysteme mit sich brachten. Andererseits räumt er mit alten Vorstellungen über orale Gesellschaften und ihre Rechtsgewohnheiten auf - denn das »erzählte Recht« wurde entscheidend durch Praktiken des Schriftgebrauchs geformt.

Ausgezeichnet von H-Soz-u-Kult als "Das Historische Buch 2008" in der Kategorie "Mittelalterliche Geschichte"

Simon Teuscher ist Professor für Geschichte des Mittelalters an der Universität Zürich.

Inhalt

Dank11

1Einleitung13
1.2Problemstellung13
1.2Forschungsdiskussionen15
1.3Untersuchungsraum26
1.4Untersuchungsmaterial und Vorgehensweisen35

2Zwei Befragungsverfahren45
2.1Einleitung45
2.2Kundschaft: Ein Verfahren im Umbruch48
Von der Konsensbildung zur Wahrheitsfindung48
Innovationen der territorialherrlichen Kanzleien58
2.3Zwischen Weisung und Weistum73
Protagonisten und Aufgaben der Dinggerichte73
Spielarten der Rechtstradierung85
2.4Schluss98

3Umgang mit Herrschaftsrechten101
3.1Einleitung101
3.2Rechte ausüben106
Abwesende Herren106
Verzweigungen der Herrschaftsorganisation113
Um Rechte streiten123
3.3Gewohnheiten, Rechte oder Rechtsgewohnheiten?131
Unregelmäßige Gewohnheiten131
Ungewohnte Rechte142
3.4Schluss149

4Kundschaftsaufzeichnungen: Protokollier- undErzähltechniken152
4.1Einleitung152
4.2Objekteigenschaften und Handhabung der Aufzeichnungen156
Von der Urkunde zum Rodel156
Vom Rodel zum Buch164
4.3Typisierte Erzählungen175
Erinnerungen an Rechtsverfahren und Rechtsformeln175
Der zitierte Alltag184
Funktionswandel der »grauen Vorzeit«189
4.4Schluss202

5Weistümer: Mikrokosmische Rechtsdarstellungen206
5.1Einleitung206
5.2Varianten der Verschriftlichung lokaler Rechte210
Prozesse der Gattungsdifferenzierung210
Alternativen und Anlässe der Aufzeichnung von Weistümern218
5.3Weistumsgenesen228
Zürcher Offnungen228
Waadtländer Plaicts239
5.4Schluss252

6Stile des Dokumentgebrauchs256
6.1Einleitung256
6.2Zeigen und Erzählen260
Mit Dokumenten argumentieren260
Funktionsweisen der Ostentation270
6.3Kanzleipraktiken278
Sammeln und Ordnen278
Auf dem Prüfstand des Gebrauchs284
Textus und Gewohnheitsrecht291
6.4Schluss302

7Zusammenfassung und Ausblick305
Bibliographie318
1Quellen318
1.1 Ungedruckte Quellen318
1.2 Gedruckte Quellen320
2Darstellungen323
Abkürzungen349
Register350

"Teuscher hebt mit seinem Buch manch liebgewordene Vorstellung vom guten alten Recht aus den Angeln (...) Eine grundlegende Forschungsleistung, welche die Diskussion der nächsten Zeit mit Sicherheit prägen wird."
(H-Soz-u-Kult, 01.10.2008)

"Teuschers Buch macht im besten Sinne nachdenklich, regt zu intensivem methodischen Erwägen und Erörtern an und ist somit wahrlich forschungsfördernd." (Jahrbuch für Regionalgeschichte, 01.10.2009)

Recht ist im modernen Selbstverständnis untrennbar mit Schrift verbunden. Ob Gesetze konsultiert, Formulare ausgefüllt oder Aktenstöße bewältigt werden – Schriftstücke sind aus dem gegenwärtigen Rechtsleben nicht wegzudenken. Dagegen muten spätmittelalterliche Rechte, die statt durch Schrift durch Erzählungen vermittelt wurden, exotisch an und haben die Forschung gerade deshalb seit langer Zeit fasziniert. Schon um die Mitte des 19. Jahrhunderts veröffentliche Jacob Grimm neben seinen berühmten Märchen eine nicht weniger umfassende Sammlung spätmittelalterlicher Aufzeichnungen lokaler Rechte, sogenannter Weistümer. Wie im Fall der Märchen ging Grimm davon aus, dass die Bevölkerung diese vor ihrer Niederschrift seit unvordenklichen Zeiten mündlich tradiert hatte. In dieser Auffassung bestärkten ihn die poetischen Eingangspassagen der Weistümer. Diese schildern ritualisierte Versammlungen, bei denen der Herr eines Dorfs seinen Bauern gegenübertrat und sie aufforderte, Rechte aus der Erinnerung zu verkünden. Die jüngere Forschung hat manche der Annahmen Grimms widerlegt. Gleichzeitig erlangte das Interesse an ungeschriebenen Rechten und ihrer Verschriftlichung neue Relevanz und rückte in den Mittelpunkt sozial- und kulturwissenschaftlicher Debatten über die Implikationen der Ausbreitung neuer Medien. Dieses Buch befasst sich mit Prozessen der Verschriftlichung von Rechten, besonders von lokalen Herrschaftsrechten, im Gebiet des heutigen schweizerischen Mittellands zwischen dem 13. und dem 15. Jahrhundert. Es untersucht, wie sich mittelalterliche Akteure über ungeschriebene Rechte verständigten und wie sich Herrschaftsordnungen im Zusammenhang mit der vermehrten schriftlichen Aufzeichnung von Normen veränderten. Zur Untersuchung solcher Fragen steht auch heute wenig mehr zur Verfügung als erstmalige Aufzeichnungen zuvor ungeschriebener Rechte. Weder Grimm noch seine Kritiker nutzten allerdings die Erkenntnismöglichkeiten, welche die Materialität der Dokumente eröffnet. Denn diese sind nicht nur Texte, welche die eine und die andere Schilderung von Praktiken enthalten. Sie sind auch Artefakte und waren als solche selbst immer schon Bestandteile von Praktiken ihrer Herstellung und ihres Gebrauchs, deren Geschichte noch weitgehend unerforscht ist. Als ältester in der Schrift schon fassbarer Ausdruck eines schriftlosen Rechtslebens gelten Aufzeichnungen von Rechtsgewohnheiten, deren Verbindlichkeit dadurch begründet wurde, dass sie schon vor ihrer Niederschrift in der Praxis befolgt oder mündlich tradiert worden waren. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stehen zwei Typen solcher Dokumente, die jeweils mit spezifischen Verfahren der Rechtsfeststellung in Verbindung standen. Dabei handelt es sich zum einen um die schon von Grimm gesammelten Weistümer und verwandte Dokumente. Sie halten ganze Serien dörflicher Rechtsregeln fest und weisen diese als Inhalte traditioneller mündlicher Rechtsverkündigungen oder Rechtsweisungen an lokalen Gerichtsversammlungen aus. Zum andern gelangen hier sogenannte Kundschaftsaufzeichnungen zur Untersuchung. Diese hielten Ergebnisse von Zeugenbefragungen fest, die nicht regelmäßig, sondern nach Bedarf durchgeführt wurden, um einzelne jeweils umstrittene Regeln zu klären. Die Untersuchung stellt das Rechtsleben ländlicher Gebiete in den Vordergrund, in denen diese Verfahren hauptsächlich zur Anwendung gelangten, bezieht aber auch einzelne Beispiele aus Städten ein. Weistümer und Kundschaftsaufzeichnungen erlauben es, die Verschriftlichung von Rechten auf unterschiedlichen Ebenen der Herrschaftsorganisation zu untersuchen. Als Texte gewähren diese Schriftstücke lebhafte Einblicke in lokale Praktiken, durch die Rechte im Alltag angerufen, umgesetzt oder auch missachtet wurden. Als Dokumente wurden Weistümer und Kundschaftsaufzeichnungen dagegen vorwiegend in formalisierten Verfahren der übergeordneten territorialen Gerichts- und Herrschaftsinstanzen gebraucht, was Sache juristisch geschulter Kanzleispezialisten war und meist mit Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Herren zusammenhing. Auf beiden Ebenen veränderten sich Kommunikationsformen im Lauf des Spätmittelalters grundlegend. Damit veränderte sich auch die Art und Weise, in der solche Rechte aus Traditionen hergeleitet und zum Gegenstand von Traditionsbildungen gemacht wurden.

Erscheint lt. Verlag 8.10.2007
Reihe/Serie Campus Historische Studien ; 44
Zusatzinfo 4 s/w Fotos
Verlagsort Frankfurt
Sprache deutsch
Maße 140 x 214 mm
Gewicht 465 g
Themenwelt Geschichte Allgemeine Geschichte Mittelalter
Schlagworte Gewohnheitsrecht • HC/Geschichte/Mittelalter • Herrschaft • Mittelalter • Mündlichkeit • Orale Gesellschaft • Rechtsgeschichte • Schriftlichkeit • Schweiz • Schweiz, Geschichte; Recht • Schweiz; Recht • Spätmittelalter; Recht • Überlieferung
ISBN-10 3-593-38494-9 / 3593384949
ISBN-13 978-3-593-38494-8 / 9783593384948
Zustand Neuware
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