Die Unparteilichkeit des Richters im Strafverfahren unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK.

Buch | Softcover
273 Seiten
2016
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-14965-0 (ISBN)
79,90 inkl. MwSt
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Die Unparteilichkeit des Richters ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats. Dennoch trifft nach der Strafprozessordnung der erkennende Richter regelmäßig vor dem Hauptverfahren Entscheidungen zu Lasten des Angeklagten. Die Untersuchung der Anforderungen, die die Strafprozessordnung an die Unparteilichkeit des Richters stellt, anhand Art. 6 Abs. 1 EMRK zeigt: Die Ausgestaltung des Strafverfahrens ist mit dem Recht auf einen unparteilichen Richter nicht vereinbar.
Die Unparteilichkeit des Richters ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats. Sie ist in der Gesellschaft mit der Vorstellung von richterlicher Tätigkeit untrennbar verbunden und Voraussetzung für das Vertrauen der Bürger in die Rechtsprechung. Im Strafverfahren soll der Richter nur aufgrund der Hauptverhandlung über die Strafbarkeit des Angeklagten urteilen. Wie aber kann es sein, dass nach der Strafprozessordnung derselbe Richter regelmäßig bereits zuvor Entscheidungen zu Lasten des Angeklagten getroffen hat? So kann er beispielsweise während der Ermittlungen die Untersuchungshaft des Beschuldigten anordnen. Er beschließt, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird und muss dabei entscheiden, ob die Verurteilung des Angeklagten überwiegend wahrscheinlich ist. Ist er danach noch unparteilich? Die Untersuchung anhand Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention zeigt: Die Ausgestaltung des Strafverfahrens ist mit dem Recht auf einen unparteilichen Richter unvereinbar.

Karolina Kierzkowski studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln von 2004 bis 2009. Seit 2010 arbeitet sie am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln unter der Leitung von Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, seit 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Derzeit ist sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Köln tätig.

A. Einleitung

»Justice must not only be done: it must also be seen to be done« – Einwände – Gang der Untersuchung

B. Das (Selbst-)Bild des Richters und seine Unparteilichkeit

C. Rang und systematische Stellung der richterlichen Unparteilichkeit in der deutschen Rechtsordnung und der EMRK

Die Verankerung der richterlichen Unparteilichkeit im Grundgesetz – Verankerung der richterlichen Unparteilichkeit in der EMRK

D. Die Regelungen der Unparteilichkeit in der Strafprozessordnung und der EMRK sowie deren Ausgestaltung durch die Rechtsprechung

Die Ausschluss- und Ablehnungsvorschriften der Strafprozessordnung – Das Recht auf den unparteilichen Richter, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK – Die Vereinbarkeit der Anforderungen an die Unparteilichkeit nach dem nationalen Recht und der EMRK

E. Die Vereinbarkeit der Vorbefassung des Richters mit den Anforderungen an seine Unparteilichkeit

Das Problem der Vorbefassung – Die einzelnen Konstellationen der Vorbefassung nach nationalem Recht und ihre Vereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK

F. Zusammenfassung der Ergebnisse und Reformbedarf

Literatur- und Sachverzeichnis

Erscheinungsdatum
Reihe/Serie Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften ; 66
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 400 g
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Öffentliches Recht Völkerrecht
Recht / Steuern Strafrecht Strafverfahrensrecht
Schlagworte Deutschland • Europäische Menschenrechtskonvention • Europarecht (EuR); Dissertationen • Internationales Öffentliches Recht: Menschenrechte • Menschenrechte (MenschR) • Rechtssysteme: Richterliche Kompetenzen • Richter • Strafverfahren • Strafverfahrensrecht • Unabhängigkeit • Unparteilichkeit des Richters
ISBN-10 3-428-14965-3 / 3428149653
ISBN-13 978-3-428-14965-0 / 9783428149650
Zustand Neuware
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