Insolvenzordnung (InsO) / Insolvenzrecht (InsR) 44. Ergänzungslieferung

Insolvenzordnung (InsO) / Insolvenzrecht (InsR) 44. Ergänzungslieferung

Rechtsstand: November 2021
Loseblattwerk
390 Seiten
2022
C.H.Beck (Verlag)
978-3-406-78533-7 (ISBN)
55,00 inkl. MwSt
  • Titel leider nicht mehr lieferbar
  • Artikel merken
Zur Ergänzungslieferung
Die vorliegende 44. Ergänzungslieferung bringt das Werk auf den Stand zur Jahreswende 2021/22. Änderungen waren in vielen Bereichen erforderlich, zudem wird die Kommentierung des StaRUG sukzessive aufgebaut und ergänzt.
Aus der sehr umfangreichen Ergänzung seien hervorgehoben:
Bei § 15a InsO wird durch Mönning die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist in Fällen der Überschuldung näher erläutert. Zwar hat die Überschuldung nur relativ selten Relevanz bei der Antragstellung - deutlich weniger als 10 Prozent der Anträge werden mit Überschuldung begründet. Aber zum einen ist die Bedeutung für die Geschäftsleiterhaftung weiterhin spürbar und zum anderen sind es gerade die großen Unternehmen, die zuweilen den Antragsgrund der Überschuldung anführen. Ebenfalls aus der Feder von Mönning stammen Aktualisierungen zum Insolvenzantragsgrund an weiteren Stellen, auch bei § 18 InsO, der sich mit der in der Praxis zunehmend bedeutsamen Bestimmung über drohende Zahlungsunfähigkeit beschäftigt.
Hübler bietet mit den §§ 17 ff. StaRUG eine Kommentierung des Planes, also eines der entscheidenden Instrumente der Restrukturierung, mitsamt den damit verknüpften Verfahrensregeln.
Die Instrumente des Restrukturierungsverfahrens werden durch Utsch bei § 29 StaRUG im Einzelnen dargestellt. Bei § 31 StaRUG geht es um die wirksame Einleitung des Verfahrens durch Anzeige bei Gericht, aus Praktikersicht ebenfalls von herausragender Relevanz.
Eine Erläuterung der gerichtlichen Zuständigkeit findet sich bei § 34 StaRUG.
Römer listet hier explizit die als zuständig bestimmten Amtsgerichte auf, was dem Nutzer des Werkes das Leben erleichtert. Während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache ruht zwar die Antragspflicht nach § 15a InsO; die Antragspflichtigen sind jedoch verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung anzuzeigen. Einzelheiten dazu erläutert Curtze bei § 42 StaRUG. Von großer praktischer Bedeutung ist auch § 43 StaRUG über die Haftung der Organe. Er erfährt ebenfalls durch Curtze eine eingehende Erörterung.
In dem von Dankert-Gellert profund erläuterten Teil geht es um die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten. Während die Auswahl und Bestellung von Insolvenzverwaltern seit Jahrzehnten Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen ist, hat die entsprechende Debatte zum Restrukturierungsbeauftragten gerade erst begonnen. Zum Restrukturierungsbeauftragten ist nach § 74 StaRUG ein für den jeweiligen Einzelfall geeigneter, in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt oder eine sonstige natürliche Person mit vergleichbarer Qualifikation zu bestellen. Steuerberater werden zuerst genannt, womöglich ein gesetzgeberischer Wink mit dem Zaunpfahl. Vorschläge sind vom Gericht zu berücksichtigen - die Formulierung ist bewusst stärker ausgefallen als das Pendant bei § 56 InsO. Ein Vorgespräch mit dem Schuldner schließt die Unabhängigkeit des Restrukturierungsbeauftragten nicht aus, meint Dankert/Gellert zu Recht (§ 74 Rn. 28). Anders als in § 56 InsO wird ein mögliches Vorgespräch zwischen Schuldner und Restrukturierungsbeauftragen in § 74 StaRUG allerdings nicht ausdrücklich erwähnt.
Am Ende der Ergänzungslieferung erläutert Hillebrand noch die wiederum enorm relevante Norm des § 102 StaRUG. Hier werden insbesondere Steuerberatern weitreichende Hinweispflichten auferlegt, was entsprechende Haftungsrisiken eröffnet.
Hillebrand wirft nicht ganz zu Unrecht die Frage auf, wie Steuerberater dafür vergütet würden. In der Vorschrift steckten für sie jedenfalls Risiken, aber auch Chancen.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Verwaltung ebenso wie für die Gläubiger- und Schuldnerseite, also insbesondere Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Gerichtsvollziehung, Banken, Versicherungen, Verbrauchervereine und Schuldnerberatung.
Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 160 x 222 mm
Gewicht 291 g
Themenwelt Recht / Steuern
Schlagworte § 15b InsO • Antragspflicht • COVInsAG • Sanierung • SanInsFoG • StaRUG
ISBN-10 3-406-78533-6 / 3406785336
ISBN-13 978-3-406-78533-7 / 9783406785337
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Wie bewerten Sie den Artikel?
Bitte geben Sie Ihre Bewertung ein:
Bitte geben Sie Daten ein:
Mehr entdecken
aus dem Bereich
Vorbereitung und Auslegung von Bauverträgen

von Andreas Frisch; Bettina Stinner; Mark von Wietersheim

Loseblattwerk (2024)
DIN Media (Verlag)
426,00