Teilzeit und Befristung - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06639-3 (ISBN)
- Keine Verlagsinformationen verfügbar
- Artikel merken
Peter H.M. Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Fettweis & Sozien, Freiburg
Wie Sie mit diesem Buch arbeiten Teil 1: Teilzeitarbeit Vier Anspruchsgrundlagen - vier Situationen Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? So gehen Sie vor: Auf einen Teilzeitantrag reagieren Folge der verspäteten oder formunwirksamen Ablehnung 34Gründe für die Ablehnung eines Teilzeitantrags Extra: Dreistufige Prüfung des Ablehnungsgrundes Wie der Arbeitnehmer bei Ablehnung reagieren kann Folgen einer Teilzeitvereinbarung Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Teilzeiter will Arbeitszeit wieder verlängern Häufig gestellte Fragen Teilzeit in der Elternzeit Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? So gehen Sie vor: Auf Teilzeitantrag eines Elternzeiters reagieren Gründe für die Ablehnung Wie der Arbeitnehmer bei Ablehnung reagieren kann Vorgehen nach Ende der Elternzeit Erwerbstätigkeit bei anderem Arbeitgeber oder Selbstständigkeit Elternzeit und Urlaub Teilzeitarbeit bei Schwerbehinderung Anspruchsvoraussetzungen Kann der Anspruch abgelehnt werden? Verhältnis zum allgemeinen Teilzeitanspruch Teilzeit bei Pflegezeit und Familienpflegezeit Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Teil 2: Befristung Wichtige Basisinformationen Übersicht: Sachgründe für befristete Arbeitsverträge Vertragsfreiheit ist eingeschränkt Kein Kündigungsschutz Zeitbefristung ist ohne Sachgrund möglich Extra: Rente mit 67 verändert automatisch Renteneintrittsalter Befristung mittels Zweck ist möglich Zweck- und Zeitbefristung können kombiniert werden Befristung kann an eine Bedingung geknüpft werden Bedingung und Zeitbefristung können kombiniert werden Einzelne Vertragsbedingungen können befristet werden Andere Befristungsregeln für Existenzgründer Andere Befristungsregeln bei Arbeitnehmern ab 52 Jahren Arbeitnehmer kann Befristung prüfen lassen Was Sie auf jeden Fall beachten müssen! Befristungen müssen Sie schriftlich fixieren Befristungen müssen Sie vor Vertragsbeginn vereinbaren Sachgründe für Befristungen Gesetzliche Sachgründe Weitere Sachgründe Sachgrundbefristungen in anderen Gesetzen Schriftform ist zwingend Häufig gestellte Fragen zum Thema „Sachgrund" Frage 1: Welchen Zweck erfüllt eine Prognose für den Sachgrund? Frage 2: Muss der Sachgrund schriftlich fixiert werden? Frage 3: Sachgrund bei Befristungen unter sechs Monaten nötig? Frage 4: Sachgrund für Befristungen im Kleinbetrieb erforderlich? Befristung ohne Sachgrund Voraussetzungen für sachgrundlose Befristung Höchstdauer der zeitlichen Befristung: zwei Jahre Maximal drei Verlängerungen zulässig Prüfung tariflicher Sonderregelungen Wie endet ein befristeter Vertrag? Beendigung 1: Durch Fristablauf Beendigung 2: Durch Eintritt des Zwecks Beendigung 3: Bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit Häufig gestellte Fragen zum Thema Beendigung Frage 1: Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden? Frage 2: Kann ein Arbeitsverhältnis nach Befristungsende fortgesetzt werden? Frage 3: Wann endet eine Doppelbefristung? Folgen einer unwirksamen Befristung Besteht eine Kündigungsmöglichkeit? Möglichkeiten bei Unwirksamkeit der Befristung aus sonstigen Gründen Kündigungsfrist bei Zweckbefristung oder Unmöglichkeit des Bedingungseintritts Das Mitbestimmungsrecht des Betriebs- oder Personalrats Beschäftigung über Altersgrenze hinaus Sonderregelungen im Personalvertretungsrecht Information über befristet Beschäftigte Stichwortverzeichnis
Was ist Elternzeit?Elternzeit hat den Zweck, erwerbstätigen Eltern die Betreuung und Erziehung ihres Kindes oder ihrer Kinder zu erleichtern. Deshalb haben Eltern - neben den eventuellen finanziellen Ansprüchen auf Elterngeld - gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Dieser besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Das dafür maßgebliche Gesetz ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch beibefristeten Arbeitsverträgen,Teilzeitarbeitsverträgen und beigeringfügiger Beschäftigung (so genannte "450-Euro-Kräfte"). Flexibilisierung von Auszeiten durch neuen 24-MonatszeitraumEltern können künftig - für Geburten ab dem 1.7.2015 - bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes nehmen. Die Anmeldefrist für eine Elternzeit in diesem Zeitraum erhöht sich auf 13 Wochen. Für Geburten bis 30.6.2015 bleibt es bei der bisherigen Übertragungsmöglichkeit von bis zu 12 Monaten und der Anmeldefrist von sieben Wochen. Die Elternzeit kann zudem künftig in drei (statt wie bisher zwei) Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden.ACHTUNG: Elternzeit ist unabhängig von der Zustimmung des ArbeitgebersElternzeit muss von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht "beantragt" werden: Elternzeit wird geltend gemacht. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer Elternzeit ohne Ihre Zustimmung als Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann, denn er hat ein Gestaltungsrecht. Wenn die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann er mit einer Ankündigungsfrist von sieben Wochen (16 Abs. 1 Satz 1 BEEG) der Arbeit fernbleiben, ohne dass der Arbeitgeber irgendwie reagieren müsste, für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 13 Wochen.
Erscheint lt. Verlag | 23.6.2015 |
---|---|
Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 590 g |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | Arbeitsrecht • Arbeitszeit • Befristetes Arbeitsverhältnis • Befristung • Elternzeit • Pflegezeit • Recht • Teilzeit • Teilzeitarbeitsrecht • Teilzeitbeschäftigung |
ISBN-10 | 3-648-06639-0 / 3648066390 |
ISBN-13 | 978-3-648-06639-3 / 9783648066393 |
Zustand | Neuware |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
aus dem Bereich