Kommunales Facility Management: Entwicklung, Konzeption und Chancen für die Gebäudewirtschaft der Stadt Ronnenberg - Dieter Bohn

Kommunales Facility Management: Entwicklung, Konzeption und Chancen für die Gebäudewirtschaft der Stadt Ronnenberg

(Autor)

Buch | Softcover
100 Seiten
2015
Igel Verlag RWS
978-3-95485-299-4 (ISBN)
44,99 inkl. MwSt
Die aktuelle finanzielle Lage der Kommunen ist trotz strikter Sparmaßnahmen mehrheitlich von einer ansteigenden Verschuldung geprägt. Sie weisen einen strukturell unausgeglichenen Haushalt auf und daher versuchen viele Kommunen im Wege eines effizienten Verwaltungsmanagements Einsparpotentiale zu erschließen. So bestehen auch in der Stadt Ronnenberg, mit rund 24.000 Einwohnern in unmittelbarer Nähe zu Hannover, starke Reformbemühungen. Vermeintliche "Einsparungen" im Bereich der Gebäudeinstandhaltung haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass erforderliche Instandhaltungsaufgaben an öffentlichen Immobilien nicht beziehungsweise nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt wurden. Als Folge schieben die Kommunen deshalb heute, in Form einer verdeckten Verschuldung, einen riesigen, progressiv ansteigenden Instandhaltungs- und Sanierungsstau vor sich her. Langfristiges Ziel der Kommunen muss es sein, eine derartige Situation zu vermeiden sowie die allseits erhobene Forderung nach effizientem und wirtschaftlichem Handeln zu erfüllen.
Die mögliche Umsetzung von Ansätzen des Facility Managements kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung dieser Situation, zur langfristigen Kostenreduzierung und zur Sicherung des Immobilenvermögens liefern. Die vorliegende Arbeit soll nach einer theoretischen Beschreibung des Facility Management Ansatzes die Entwicklung des Ronnenberger Modells aufzeigen sowie Optimierungspotentiale und Chancen für eine zukünftige Konzeption darstellen und bewerten.

Textprobe:
Kapitel 4.2.1, Regiebetrieb / Amt:
Die Gründung eines Regiebetriebes erfolgt durch verwaltungsinterne Anordnung im Rahmen der Organisationsgestaltung der Verwaltungsleitung. Als Organisationseinheit der Gesamtverwaltung bleibt der Regiebetrieb rechtlich, organisatorisch, haushalts- und rechnungstechnisch unselbstständig und ist mit dem klassischen Amt gleichzusetzen.
Da das Vermögen des Regiebetriebes weder wirtschaftlich noch rechtlich eine Einheit bildet, kann das Vermögen für jegliche Zwecke des Gesamthaushalts der Kommune eingesetzt werden.
Bei der Ausgestaltung eines Regiebetriebes mit dezentraler Ressourcenverantwortung verfügt der Regiebetrieb im Gegensatz zum klassischem Amt über eine erhöhte Selbständigkeit sowie Budget- und Ergebnisverantwortung.
Ein so ausgestattetes "Fachamt" erweist sich für das kommunale Immobilienmanagement als sinnvoll. Mit der vorhandenen Datengrundlage, Voraussetzung ist jedoch eine integrierte Kosten- und Leistungsrechnung sowie die durchgehende Anwendung von betriebswirtschaftlichen Instrumenten, ist eine genaue Aussage über die Wirtschaftlichkeit von einzelnen Vorgängen möglich.
Innerhalb der Verwaltung kann der Regiebetrieb als interner Dienstleister fungieren. Als Vorteil dieser Organisationsform sprechen neben den entfallenden Gründungskosten auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme günstiger Kommunalkredite.
4.2.2, Eigenbetrieb:
Der Eigenbetrieb ist eine von der Verwaltung deutlich abgegrenzte Einheit und stellt die klassische Organisationsform für kommunales wirtschaftliches Handeln dar. Die Rechtsgrundlage für die Gründung eines Eigenbetriebes stellen die länderspezifischen Gemeindeordnungen und beispielsweise die in Niedersachsen erlassene Eigenbetriebsverordnung dar.
Diese Rechtsform wird insbesondere von Kommunen gewählt, die ihre Gesamtorganisation bisher nicht nach dem Neuen Steuerungsmodell ausgerichtet haben und im Eigenbetrieb daher eine adäquate Betriebsform für eine ergebnisorientierte Steuerung sehen.
Über eine festzulegende Betriebssatzung ergeben sich größere Gestaltungsmöglichkeiten im Vergleich zum Regiebetrieb.
Trotz der rechtlichen Unselbstständigkeit wird der Eigenbetrieb losgelöst vom kommunalen Verwaltungshaushalt geführt. Über die Form von kommunalen Sondervermögen kann ihm auch Vermögen zugeordnet und somit separat bewirtschaftet werden.
Die Einnahmen stehen dem Eigenbetrieb voll zur Verfügung und eine Finanzierung könnte am Kreditmarkt selbstständig erfolgen.
Eine Steuerpflicht hingegen besteht im Grundsatz nicht. Nur bei einer echten Umwandlung unter Beteiligung Dritter ist von einem Betrieb gewerblicher Art auszugehen, der, sobald er nicht ausschließlich den Bedarf der Kommune abdeckt, der Steuerpflicht unterliegt.
4.2.3, Privatrechtliche Organisationsformen:
Grundsätzlich besteht für Kommunen die Möglichkeit, Betriebe des privaten Rechts zu gründen. Eine zentrale Bedingung aller länderspezifischen Gemeindeordnungen ist jedoch die Beschränkung der Haftung und die Möglichkeit einer angemessenen Einflussnahme auf das Unternehmen.
Somit besteht kommunalrechtlich nur die Möglichkeit zur Gründung einer GmbH, Aktiengesellschaft oder GmbH & Co. KG.
Bei der Übertragung von kommunalen Aufgaben auf ein privatrechtliches Unternehmen ist zu beachten, dass nur die Aufgabenerfüllung übertragen wird. Die rechtliche Verantwortung gegenüber der Kommunalaufsicht und den Bürgern bleibt bei der Kommune.
Da die GmbH als Organisationsform eher der eines Eigenbetriebes ähnelt und andererseits die Beeinflussbarkeit deutlich größer ist als bei der einer Aktiengesellschaft, ist die Errichtung einer GmbH trotz der rechtlichen und wirtschaftlichen Verselbständigung für eine Kommune viel unproblematischer als im Vergleich zu einer Aktiengesellschaft und ist die in der Praxis häufiger anzutreffende Form. Daher wird im Folgenden nur auf die Rechtsform GmbH eingegangen.
Vorteile einer GmbH sind neben der

Erscheint lt. Verlag 16.4.2015
Zusatzinfo 28 Abb.
Sprache deutsch
Maße 190 x 10 mm
Gewicht 248 g
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Unternehmensführung / Management
Schlagworte Benchmarking • Budgetierung • Eigenbetrieb • Outsourcing
ISBN-10 3-95485-299-3 / 3954852993
ISBN-13 978-3-95485-299-4 / 9783954852994
Zustand Neuware
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