Die Kultur der Azteken -  William Prescott

Die Kultur der Azteken (eBook)

Mit einem Anhang Große Landesausstellung Baden-Württemberg "Azteken" im Lindenmuseum
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2019 | 2. Auflage
104 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7504-7411-6 (ISBN)
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"Von dem ganzen ausgedehnten Reich, das einst die Herrschaft Spaniens in der Neuen Welt anerkannte, ist kein Teil an Wichtigkeit und Reiz mit Mexiko zu vergleichen; und dies ebenso wohl hinsichtlich der Mannigfaltigkeit seines Bodens und Himmelstriches, der unerschöpflichen Menge seiner Schätze aus dem Steinreich, seiner beispiellos großartigen und malerischen Gegenden, des Charakters seiner alten Bewohner, die nicht nur in ihrer geistigen Begabung die anderen nordamerikanischen Stämme überragen, sondern uns durch ihre Denkmäler an die ursprüngliche Bildung Ägyptens und Hindustans erinnern, als wegen der eigentümlichen Umstände seiner Eroberung, die so romantisch und reizend ist, wie irgend eine Sage von normannischen oder italienischen Barden des Rittertums." Es ist das Land der ehemaligen Mexikaner oder Azteken. So fängt Dieses Buch über die Kultur der Azteken an. Es ist nicht nur in fachlicher Hinsicht ein fundiertes Werk des Autors und Historikers William Prescott, sondern auch in stilistischer und erzählerischer Hinsicht ein Lesegenuss.

Der amerikanische Historiker William Hickling Prescott erblindete fast vollständig zu Beginn seines Studiums an der Harvard-Universität. Obwohl sich sein Sehvermögen wieder ein wenig besserte, blieb Zeit seines Lebens sein Sehvermögen stark beeinträchtigt. Nach der Beendigung seines ersten Studiums bereiste er Europa, studierte Literatur und spanische Geschichte. Dabei beschäftigte er sich eingehend mit der Geschichte der spanischen Kolonien in der Neuen Welt. Er veröffentlichte zahlreiche Geschichtswerke, die durch eine große Detailfülle und ihre stilistische und erzählerische Qualität glänzten und daher auch Aufnahme in den Kanon der amerikanischen Literatur fanden.

DER STAAT DER AZTEKEN


Wahl und Krönung des Herrschers. — Der aztekische Adel. — Die gesetzgebende Gewalt. — Das Gerichtswesen. — Schrifttum und Bilderschriftgemälde. — Heiratsbräuche. — Die Sklaverei. — Einkünfte des Herrschers und Steuerwesen. — Die Post. — Das Heerwesen. — Pracht der kriegerischen Kleidung. — Der Federschmuck. — Strenge der Kriegsgesetze. — Lazarette. — Der Einfluss der europäischen Kultur auf die Azteken

Die Regierungsform wich in den verschiedenen Staaten Anahuacs voneinander ab. Bei den Azteken und Tezcucanern war sie ein fast unumschränktes Königtum. Die beiden Völker waren einander so ähnlich in ihren staatlichen Einrichtungen, dass einer ihrer Geschichtsschreiber auf eine allerdings zu umfassende Weise bemerkt hat, dass, was von dem einen gesagt wird, sich auch immer auf das andere anwenden lässt. Ich richte meine Forschungen auf die mexikanische Staatsverfassung und werde gelegentlich eine Erläuterung von der des Nebenbuhlerstaates entlehnen.

Die Regierung war ein Wahlkönigreich. Vier der vornehmsten Edelleute, die durch ihre eigene Körperschaft unter der vorherigen Regierung ausgewählt worden waren, bekleideten das Amt der Wähler, denen, jedoch nur mit dem Ehrenrang versehen, sich die zwei königlichen Verbündeten von Tezcuco und Tlacopan anschlossen. Der Herrscher wurde aus den Brüdern des verstorbenen Fürsten gewählt oder, in Ermangelung solcher, aus seinen Neffen. Auf diese Weise blieb die Wahl stets auf die nämliche Familie beschränkt. Der begünstigte Bewerber musste sich im Kriege ausgezeichnet haben, wenn er auch, wie dies bei dem letzten Montezuma der Fall gewesen, ein Mitglied des Priesterstandes war. Diese sonderbare Art der Wiederbesetzung des Thrones hatte manches Vorteilhafte für sich. Die Bewerber erhielten eine Erziehung, die sie zur königlichen Würde geeignet machte, während das Alter, in dem sie gewählt wurden, das Volk nicht nur gegen die Übel der Minderjährigkeit schützte, sondern auch hinreichende Mittel gewährte, ihre Befähigung zum Amte zu würdigen. Jedenfalls war der Erfolg ein günstiger, da der Thron, wie schon erwähnt, mit einer Nachfolge fähiger Fürsten besetzt ward, die sich dazu eigneten, über ein kriegliebendes und ehrgeiziges Volk zu herrschen. Die Wahlanordnung, so mangelhaft sie auch war, verrät eine verfeinertere und wohlberechnetere Staatsklugheit, als man von einem rohen Volke erwarten durfte.

Der neue König wurde mit vielem Prunk religiöser Förmlichkeit in seine königliche Würde eingeführt; doch nicht eher, als bis er durch einen siegreichen Feldzug eine hinreichende Zahl von Gefangenen gemacht hatte, um seinen Siegeseinzug in die Hauptstadt zu schmücken und Schlachtopfer für die finsteren und blutigen Gebräuche zu liefern, die den aztekischen Aberglauben befleckten. Unter dem Gepränge von Menschenopfern wurde er gekrönt. Die Krone, die in ihrer Form einer Priestermütze glich und mit Gold, Edelsteinen und Federn seltsam verziert war, wurde ihm von dem Herrscher von Tezcuco, dem mächtigsten seiner königlichen Verbündeten, auf das Haupt gesetzt. Der Titel König, der den früheren aztekischen Fürsten von spanischen Schriftstellern beigelegt wird, ist in den späteren Regierungen durch den Titel Kaiser verdrängt, vielleicht um seinen Vorrang vor den verbündeten Königreichen Tlacopan und Tezcuco anzudeuten. Die aztekischen Fürsten, besonders gegen das Ende des Herrscherstammes, lebten in einem rohen, wahrhaft morgenländischen Gepränge. Ihre weitläufigen Paläste enthielten Hallen für die verschiedenen Ratsversammlungen, die dem König bei der Ausübung seiner Geschäfte behilflich waren. Die hauptsächlichste war eine Art von geheimem Staatsrate, der wahrscheinlich zum Teil aus den von den Edelleuten nach der Thronbesteigung ernannten vier Wählern bestand, deren Stellen, wenn sie sich durch einen Todesfall erledigt fanden, unmittelbar wie vorerwähnt wieder besetzt wurden. Das Geschäft dieses Rates bestand, soweit aus den sehr unvollständigen Berichten darüber ersichtlich ist, dem König in Bezug auf die Regierung der Landschaften, auf die Verwaltung der Einkünfte und überhaupt auf alle wichtigen Gegenstände der öffentlichen Wohlfahrt Ratschläge zu erteilen.

In den königlichen Gebäuden fanden sich auch Räumlichkeiten für eine zahlreiche, aus dem vornehmsten Adel ausgehobene Leibwache des Landesherrn. Es ist nicht leicht, in diesen rohen Regierungsformen die Grenzen der verschiedenen Rangstufen mit Genauigkeit zu bestimmen. Gewiss ist es, dass es eine ausgezeichnete Klasse von Edelleuten mit großem Landbesitz gab, die die wichtigsten Stellen in der nächsten Umgebung des Fürsten bekleideten und die Verwaltung der Landschaften und Städte für sich in Beschlag nahmen. Viele von diesen konnten ihre Abstammung von den Gründen des aztekischen Königreiches nachweisen. Einigen zuverlässigen Schriftstellern zufolge, gab es dreißig große Kaziken, die, wenigstens einen Teil des Jahres, ihren Wohnsitz in der Hauptstadt hatten, und von denen jeder an hunderttausend Lehnsmannen in seinen Besitzungen aufzustellen vermochte.

Ohne auf so unbestimmte Angaben Gewicht zu legen, geht aus dem Zeugnisse der Eroberer klar hervor, dass das Land von zahlreichen mächtigen Häuptlingen bewohnt war, die gleich unabhängigen Fürsten auf ihren Landgebieten lebten. Wenn es wahr ist, dass die Könige den Aufenthalt dieser Edelleute in der Hauptstadt begünstigten oder vielmehr erzwangen und während deren Abwesenheit Geiseln verlangten, so ist es erwiesen, dass ihre Macht sehr furchtbar gewesen sein muss.

Ihre Güter scheinen auf verschiedenen Besitztiteln zu ruhen und mehreren Einschränkungen unterworfen gewesen zu sein. Einige derselben, die sie durch ihre guten Schwerter erworben oder als Belohnung für öffentliche Dienste erlangt hatten, unterlagen keiner Beschränkung, mit Ausnahme der, dass die Besitzer nicht darüber zugunsten eines Unadeligen verfügen konnten. Andere mussten auf den ältesten männlichen Abkömmling übergehen, und fielen in Ermangelung eines solchen an die Krone zurück. Die meisten derselben scheinen mit der Verpflichtung zum Kriegsdienste belastet gewesen zu sein. Die vornehmsten Häuptlinge von Tezcuco waren, dessen Zeitgeschichtsschreiber zufolge, ausdrücklich verpflichtet gewesen, ihren Landesfürsten mit ihren bewaffneten Lehnsmannen zu unterstützen, sein Hoflager zu besuchen und ihm im Rate Beistand zu leisten. Einige mussten statt dieser Dienste für die Ausbesserung seiner Gebäude sorgen, die königlichen Krongüter in Ordnung halten und eine jährliche lehnspflichtige Darbringung von Früchten und Blumen leisten. Wenn wir einigen Geschichtschreibern glauben dürfen, so war es gebräuchlich, dass ein neuer König bei seiner Thronbesteigung die Belehnung der Güter, die von der Krone herrührten, bestätigte. Es ist nicht zu leugnen, dass wir in all diesem verschiedene Züge des Lehnswesens erkennen, die unter den Händen der spanischen Schriftsteller, die es Heben, Ähnlichkeiten mit europäischen Einrichtungen aufzufinden, gewiss nichts von ihrer Wirkung eingebüßt haben. Doch solche Ähnlichkeiten führen zuweilen zu sehr irrigen Schlüssen. Die Verpachtung zum Kriegsdienste z. B., der wesentlichste Grundsatz eines Lehens, scheint eine natürliche Forderung jeder Regierung an ihre Untertanen zu sein. Was die geringeren Ähnlichkeitspunkte betrifft, so bleiben sie weit hinter jenem in sich geschlossenen Wesen gegenseitigen Dienstes und Schutzes zurück, das in genauer Abstufung jeden Stand eines Lelmskönigreichs umfasste. Die Königreiche von Anahuac waren, ihrer Natur nach, unumschränkt, jedoch von manchen mildernden Umständen begleitet, die der Willkürherrschaft des Morgenlandes unbekannt waren; allein es ist töricht, danach zu forschen, was sie — mit Ausnahme weniger zufälliger Formen und Gebräuche — mit jenen adelherrschaftlichen Einrichtungen des Mittelalters gemein hatten, welche den Hof jedes unbedeutenden Lehensträgers zum genauen kleinen Spiegelbild von dem seines Landesherrn machten.

Die gesetzgebende Macht, sowohl in Mexiko als in Tezcuco, beruhte gänzlich in dem Herrscher. Dieser Zug von Willkürherrschaft fand indes einigermaßen ein Gegengewicht in der Einrichtung der Gerichtshöfe, worauf es bei einem rohen Volke mehr ankommt als auf die Frage der Gesetzgebung, da es leichter ist, gute Gesetze für solch eine Staatsgesellschaft zu machen als sie kräftig anzuwenden, und die besten Gesetze, schlecht gehandhabt, nur zum Schein da sind, über jede der bedeutendsten Städte mit den zugehörigen Grundstücken war ein von der Krone angestellter oberster Richter gesetzt, mit einleitender und vollziehender Gerichtsbarkeit sowohl in bürgerlichen als peinlichen Rechtsfällen. Gegen sein Erkenntnis konnte man sich an keinen andern Gerichtshof, ja selbst nicht an den König berufen. Er behielt sein Amt so...

Erscheint lt. Verlag 10.12.2019
Sprache deutsch
ISBN-10 3-7504-7411-7 / 3750474117
ISBN-13 978-3-7504-7411-6 / 9783750474116
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