Der Anhang nach HGB - inkl. Arbeitshilfen online

Rechtssicher erstellen und formulieren
Buch | Hardcover
406 Seiten
2017 | 2. Auflage 2017
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-09470-9 (ISBN)
99,00 inkl. MwSt
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lt;p>Der Anhang erhöht das Verständnis der Zahlenteile im Jahresabschluss. Er hilft, ein realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu vermitteln. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Ihr Unternehmen die abstrakten gesetzlichen Vorschriften in einen qualitativ hochwertigen, rechtssicheren Anhang umsetzt. Die workflow-orientierte Struktur des Buches unterstützt Sie bei der fehlerfreien Erstellung und Prüfung. Darüber hinaus helfen Ihnen viele Praxisbeispiele bei den verschiedenen Arbeitsaufgaben.


Inhalte:

  • So legen Sie die rechtlichen Vorgaben zu Art, Inhalt und Umfang der Anhangangaben konkret aus.
  • Diese Gestaltungsfreiräume lassen Ihnen die bilanzrechtlichen Vorschriften.
  • So formulieren Sie den Anhang sprachlich und inhaltlich leserfreundlich.
  • Kommentierte Musteranhänge für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Rechtsformen.
  • Neu in der 2. Auflage: Neuerungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), Ausweitung der Erleichterungen für kleine Gesellschaften, Erweiterung des Anlagenspiegels, Verlagerung des Nachtragsberichts in den Anhang, Angabe außergewöhnlicher Ergebnisbestandteile.

Arbeitshilfen online:

  • Große Checkliste zu Anhangerstellung.
  • Textbausteine und Musterformulierungen.
  • Originalbeispiele aus der Berichtspraxis.
  • Gesetzestexte.

Prof. Dr. Ulrike Eidel ist Professorin für Rechnungswesen, Controlling, Konfliktmanagement und Verhandeln an der Hochschule Pforzheim. Zuvor war sie in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und Unternehmensberatung praktisch tätig.

Dr. Michael Strickmann ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Daneben ist er als Referent und Autor tätig.

EinleitungPflichtmäßige und freiwillige AufstellungZweck und FunktionenMaßstäbe der inhaltlichen und darstellungstechnischen AusgestaltungRechtsgrundlagenRahmengrundsätzeArt und Umfang von AngabenAbgrenzung der Kategorien von AngabenLeerposten und FehlanzeigenGesetzliches BerichtsverbotBefreiungen von gesetzlichen AngabepflichtenBerichtsarten und -umfangArten der BerichterstattungVorjahresangabenVerweiseZusammenfassung von Angaben in Anlagen zum AnhangDarstellung und StrukturierungSpracheWährungs- und BetragsangabenDarstellungsformGliederungZusammenfassung von Anhang und KonzernanhangInhalt des aufzustellenden AnhangsAllgemeine ErläuterungenAngaben zu den AbbildungsmethodenAngaben zur BilanzAngaben zur Gewinn- und VerlustrechnungAngaben zur Abgrenzung latenter SteuernSonstige AngabenRechtsformbezogene ZusatzangabenInhalt des offenzulegenden AnhangsZugrunde liegende VorschriftenVerhältnis zu den AufstellungserleichterungenMögliche Verkürzungen des Anhangs bei der OffenlegungOffenlegungshinweisStichwortverzeichnis

Gesetzliches Berichtsverbot

Als eine Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot schreibt
286 Abs. 1 HGB vor, dass die Berichterstattung im Anhang unterbleiben muss, soweit "es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist." Die allgemeine Schutzklausel soll die Geheimhaltung von Informationen gewährleisten, deren Preisgabe den hoheitlichen bzw. öffentlichen Interessen des Bundes oder der Bundesländer zuwiderlaufen würde. Nicht ausreichend für das Berichtsverbot sind dagegen rein wirtschaftliche Interessen von Bund und Ländern oder Interessen der Kommunen und ihrer Zusammenschlüsse sowie anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten.

Die in
286 Abs. 1 HGB geregelte Pflicht, die Berichterstattung über bestimmte Sachverhalte zu unterlassen, bezieht sich auf alle Arten von Einzelangaben, unabhängig davon, ob es sich um Pflicht-, Wahlpflicht- oder freiwillige Zusatzangaben handelt und auf welcher rechtlichen Regelungsgrundlage diese beruhen. Das Berichtsverbot ist restriktiv auszulegen und auf Sonderfälle beschränkt; wenn möglich, ist eine abstraktere Formulierung dem Weglassen von Informationen vorzuziehen. Die Entscheidung darüber, ob die allgemeine Schutzklausel im Einzelfall zum Tragen kommt, obliegt den für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlichen gesetzlichen Vertretern. Es ist nicht erforderlich, eine gerichtliche oder behördliche Stellungnahme einzuholen.

Die Anwendung von
286 Abs. 1 HGB kann sich aus gesetzlichen Vorschriften, z. B. aus den

93 ff. Strafgesetzbuch (StGB) "Verletzung von Staatsgeheimnissen" oder aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Bund oder den Bundesländern ergeben. Mögliche Anwendungsfälle betreffen insb. Rechtsgeschäfte mit der öffentlichen Hand, die staatspolitische Bedeutung haben oder sich auf Rüstungsgüter beziehen.

Mit Blick auf den Zweck der Schutzklausel darf deren Anwendung im Anhang nicht genannt oder durch die Berichterstattung erkennbar werden.

Erscheinungsdatum
Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Sprache deutsch
Maße 179 x 246 mm
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Rechnungswesen / Bilanzen
Schlagworte Anhang • Anhangerstellung • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) • BilMoG • Checklisten • eBook • E-Book • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Gesetzestext • Jahresabschluss • Textbausteine
ISBN-10 3-648-09470-X / 364809470X
ISBN-13 978-3-648-09470-9 / 9783648094709
Zustand Neuware
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